Seit 22. November gilt eine neue Verordnung aufgrund der verschärften Pandemie-Situation, diese bringt den bundesweiten Lockdown für alle mit sich.
Hier eine Übersicht mit den wichtigsten Punkten für den Sport:
- Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner/in, mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen oder mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird betrieben werden. Spitzensport ist davon ausgenommen.
- Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden.
- Trainings/Kurse/Zusammenkünfte sind nur erlaubt, wenn maximal zwei Haushalte zusammenkommen, wobei auf einer Seite nur eine Person aus einem Haushalt beteiligt sein darf (z.B. Einzeltraining mit einem/einer Trainer/in).
- Es gilt wieder 2m Abstand zu haushaltsfremden Personen.
- In geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
- Die Kantine muss geschlossen bleiben.
- Veranstaltungen (Training/Kurs/Gruppe/Wettkampf…), bei denen ausschließlich Spitzensportler/innen gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 Sport ausüben, sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 und im Freiluftbereich mit bis zu 200 Sportler/innen zuzüglich der Trainer/innen, Betreuer/innen und sonstigen Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, zulässig.